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ELTERNABENDEElternabende finden mindestens zweimal im Schuljahr statt, im Übrigen auf Verlangen der Klassenelternvertretung oder eines Viertels der Eltern. Die Eltern beraten mit den in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften, insbesondere der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer, wichtige Fragen des Unterrichts und der Erziehung. Die Elternabende werden von der Klassenlehrerin oder vom Klassenlehrer mit einer Frist von wenigstens einer Woche einberufen. Anlass, Tagesordnung und Zeitpunkt sind mit der Klassenelternvertretung abzustimmen. Die Einladungen können auch von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer und der Klassenelternvertretung gemeinsam unterschrieben werden.
Auf Verlangen der Elternvertretung nehmen weitere Lehrkräfte am Elternabend teil. Die Klassensprecherinnen und können, wenn sie dem Schülerrat angehören, an den Elternabenden teilnehmen. Die Klassenelternvertretung kann Elternabende auch ohne Teilnahme von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern durchführen. ELTERNKAMMERDie Elternkammer vertritt die Interessen der Eltern aller Hamburger Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage des Hamburgischen Schulgesetzes. Um ihre Aufgabe erfüllen zu können, berät sie die Schulbehörde und pflegt Kontakte zu allen am Schulwesen beteiligten Personen, Institutionen und gegenüber der Öffentlichkeit. Die Schulbehörde hat die Elternkammer vor allen Entscheidungen grundsätzlicher Bedeutung rechtzeitig zu beteiligen. Bei grundsätzlichen Einwendungen gegen Entscheidungen der Schulbehörde ist die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Kammer vom Präses der Schulbehörde oder einem von diesem bestimmten Vertreter zu hören. Website: http://www.elternkammer-hamburg.de ELTERNRATSpätestens sechs Wochen nach Schuljahresbeginn wird der Elternrat von den Klassenelternvertreterinnen und Klassenelternvertretern gewählt. Die Größe des Elternrats hängt von der Anzahl der Klassen ab. Am GO sind es zur Zeit 12 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder. Unser Elternrat tagt in der Schulzeit monatlich, bei Bedarf werden zusätzliche Arbeitsgruppen eingerichtet. Die Klassenelternvertreterinnen und Klassenelternvertreter erhalten die Einladung zu den Sitzungen und die Protokolle. Bei den Elternratssitzungen sind aber alle interessierten Eltern und Lehrkräfte willkommen. Aufgaben: Der Elternrat informiert die Eltern oder die Klassenelternvertretungen über aktuelle Schulfragen und vor wichtigen Entscheidungen der Schulkonferenz. Er wirkt mit der Schulleitung, den Lehrkräften und dem Schülerrat bei der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags zusammen und setzt sich im regionalen Umfeld für die Belange der Schule ein. Vor wichtigen Entscheidungen der Schulkonferenz und der Zusammenlegung oder Teilung von Klassen und Schulstufen erhält er Gelegenheit zur Stellungnahme. Kontakt: elternrat@gymnasium-othmarschen.de ERNST-SCHLEE-SCHULLANDHEIMDas Ernst-Schlee-Schullandheim liegt am Ortseingang von Nieblum. Das Gelände umfaßt 30.000 qm mit fünf Häusern, in denen insgesamt bis zu 180 Personen Aufnahme finden. Großzügige Sport- und Freizeitanlagen und Aufenhaltsräume bieten die Gewähr dafür, dass immer alle Gruppen ihre Freiräume haben.
Website: http://www.schullandheim-foehr.de KLASSENELTERNVERTRETUNGDie Eltern der Schülerinnen und Schüler jeder Schulklasse wählen spätestens vier Wochen nach Beginn des Unterrichts eines neuen Schuljahres auf einem Elternabend zwei Klassenelternvertreterinnen oder Klassenelternvertreter: die Klassenelternvertretung. In einem zweiten Wahlgang ist für jedes Mitglied der Klassenelternvertretung eine Ersatzperson zu wählen. Die Eltern haben für jedes ihrer Kinder zwei Stimmen. Das gilt auch, wenn Mutter oder Vater allein anwesend oder allein stehend sind. Die Wahl darf nur dann stattfinden, wenn mindestens drei Eltern minderjähriger Schülerinnen oder Schüler anwesend sind. Die Klassenelternvertreterinnen und Klassenelternvertreter sind Mitglieder der Klassenkonferenz. Sie haben folgende Aufgaben: • die Beziehungen der Eltern einer Klasse (Schulstufe) untereinander und mit den Lehrkräften zu pflegen
Damit die Klassenelternvertreterinnen und Klassenelternvertreter ihre Aufgaben erfüllen können, sind die in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte verpflichtet, alle hierfür erforderlichen Auskünfte zu erteilen. KLASSENKONFERENZDie Klassenkonferenz setzt sich zusammen aus den beiden Klassenelternvertreterinnen bzw. Klassenelternvertretern und den beiden Klassensprecherinnen bzw. Klassensprechern.Dazu kommen noch LehrerInnen die durch die Lehrerkonferenz bestimmt werden. Die Klassenkonferenz hat folgende Aufgaben: Beratung über alle Angelegenheiten, die für die gemeinsame Arbeit in der Klasse von wesentlicher Bedeutung sind. CHECKLISTE ZUR PÄDAGOGISCHEN KLASSENKONFERENZ 1. Mögliche Inhalte • Rückblick auf den Zeitraum seit der letzten Klassenkonferenz anhand des Protokolls (sofern vorhanden)
2. Vorbereitung Wichtig ist, dass für die Zusammenkunft der Klassenkonferenz ein Zeitpunkt gefunden wird, an dem alle Mitglieder teilnehmen können. Die Wahl zur Elternvertretung darf nicht davon abhängig gemacht werden, ob die Mutter oder der Vater auch Vormittags- oder Nachmittagstermine wahrnehmen kann! Die Termine für die Klassenkonferenzen sind bereits von der Schulleitung bekannt gegeben worden. Falls Sie von Ihrer Klassenleitung noch nicht darüber informiert wurden, sprechen Sie sie bitte darauf an. Teilen Sie Terminänderungswünsche wegen Berufstätigkeit o. ä. möglichst umgehend Ihrem Klassenlehrer mit. Wir bitten Sie, durch Befragung einzelner Eltern - oder auch Schüler - Ihrer Klasse Informationen zu sammeln, um Themenschwerpunkte zu ermitteln. Im Gespräch mit dem Klassenlehrer sollte rechtzeitig vor der Klassenkonferenz (ca. 1 Woche) die Tagesordnung, der Zeitrahmen und ein Protokollführer (Ergebnisprotokoll) abgestimmt werden. (Es empfiehlt sich, einen der Elternvertreter für diese Tätigkeit vorab vorzuschlagen, um Zeitverlust bei der Konferenz zu vermeiden. Anliegend erhalten Sie als Anhaltspunkt das Protokoll der Klassenkonferenz einer 7. Klasse.) 3. Nachbereitung Der Elternrat ist sehr daran interessiert zu erfahren, wie die Elternvertreter die derzeitige Form der Klassenkonferenz empfinden. Wir werden Ihnen daher die Gelegenheit bieten, sich auf Stufenelternvertreter-Treffen untereinander und mit „Ihrem“ Ansprechpartner vom Elternrat auszutauschen. Hierzu auszugsweise der Gesetzestext vom 16.04.1997 in der Fassung vom 17.02.2009: „§ 61 Klassenkonferenz
Im Rahmen der Klassenkonferenz ist es nicht vorgesehen, persönliche Angelegenheiten einzelner Mitglieder der Klassenkonferenz oder der Klasse zu erörtern. Weitere Informationen erhalten Sie in dem Elternratgeber „Wir reden mit“: http://www.hamburg.de/contentblob/66856/data/bbs-br-elternratgeber-2009.pdf KREISELTERNRAT (KER)Der Kreiselternrat soll die Verbindung der Elternräte eines Schulkreises untereinander und mit der Elternkammer pflegen und allgemeine Angelegenheiten des Schulkreises erörtern. Wir entsenden als Schule mit mehr als 800 SchülerInnen 2 Vertreter in den KER. Zur Zeit sind dies Lutz Iversen und Arne Broders. Der KER wählt 2 VertreterInnen, die Mitglied eines im Schulkreis vertretenen Elternrats sein müssen, in die Elternkammer. Der KER tagt ca. 10-mal pro Schuljahr reihum in den verschiedenen Schulen des Schulkreises. Kontakt: Arne Broders, Lutz Iversen, Sabine Schult. LEHRERKONFERENZFünf Vertreter des Elternrates dürfen an den Sitzungen der Lehrerkonferenz teilnehmen und zwar jeweils die, die auch Mitglieder der Schulkonferenz sind. Diese erhalten somit Einblicke in unmittelbare Neuigkeiten an der Schule, die die Schulleitung dem Kollegium mitteilt. Die Elternratsmitglieder hören wie Meinungs- und Entscheidungsfindungen stattfinden und ob und wie kontrovers diskutiert wird. Von den Neuerungen wird dann auf der nächsten Elternratssitzung berichtet. Kontakt: Uta Bidou, Stephanie Gröbe. LERNMITTELAUSSCHUSSDer Lernmittelausschuss trifft sich zweimal im Schuljahr auf Einladung von Herrn Heinrichs. Auf der ersten Sitzung wird eine Bilanz der letzten Lernmittelrunde vorgelegt, um dann Schlussfolgerungen für das neue Schuljahr daraus zu ziehen. Kontakt: Sabine Phillip, Arne Broders, Sabine Schult, Irene Sievers. SCHULKONFERENZDie Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstverwaltung Ihr gehören an: die Schulleiterin beziehungsweise der Schulleiter und die gewählten Mitglieder des Schülerrates, des Elternrates und der Lehrerkonferenz sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter des nicht unterrichtenden Personals der Schule; in der Grundschule entfällt die Schülervertretung. Im Laufe eines Schuljahres muss die Schulkonferenz,zu der die Schulleiterin einlädt, mindestens viermal einberufen werden. Sie tagt schulöffentlich, es sei denn, dass über Personalangelegenheiten beraten wird; die Schulöffentlichkeit schließt alle Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte ein. Der Elternrat ist zusammen mit der Schulleitung gehalten, dafür Sorge zu tragen, dass über die Klassenelternvertretungen alle Eltern über den Zeitpunkt und die Tagesordnung einer Schulkonferenz rechtzeitig informiert werden.
Kontakt:
SCHULVEREINDer Schulverein ist für die Eltern, Schüler und Lehrer gearde in der heutigen Zeit der Sparmaßnahmen von großer Wichtigkeit. Der Schulverein bewilligt Gelder für vieles, was durch öffentliche Mittel nur noch in sehr geringem Maße finanziert werden kann. Dazu gehören Zuschüsse für Klassenreisen, Ausflüge, das Aufstocken der Schülerbibliothek, Musikinstrumente, außergewöhnliche Anschaffungen, Kleinmaterialien im Rahmen von Jugend forscht und vieles mehr. Kontakt: Jutta Kroschel ZEUGNISKONFERENZDie Zeugniskonferenz besteht aus der Schulleiterin oder dem Schulleiter und den in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften. Die Klassenelternvertreterinnen und Klassenelternvertreter und die Klassensprecherinnen und Klassensprecher sind nicht Mitglieder der Zeugniskonferenz. Ihnen wird jedoch ein Recht zur Stellungnahme zu allgemeinen Fragen der Zeugniserteilung und der Entwicklung des Leistungsstandes in der Klasse eingeräumt. |